Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche entgeltliche Leistung des Arbeitnehmers oder Dienstherren, die üblicherweise im November ausgezahlt wird und traditionell dazu dient, Weihnachtsgeschenke zu kaufen.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn der Tarifvertrag oder der persönliche Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält oder wenn im Betrieb eine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert. Des Weiteren kann durch die betriebliche Übung ein Rechtsanspruch auf die Weihnachtsgratifikation entstehen, sofern der Arbeitgeber diese mehrere Jahre lang ausgezahlt hat, ohne dass er auf ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine freiwillige und für die Zukunft nicht garantierte Sonderzahlung handelte. Bei Landes- und Kommunalbeamten besteht der Anspruch auf eine Weihnachtssonderzahlung aufgrund der Besoldungsordnung; bei Bundesbeamten wurde die Sonderzahlung hingegen zugunsten einer Erhöhung der monatlichen Bezüge abgeschafft. Aktuellen Statistiken zufolge zahlen mit vierundfünfzig Prozent nur noch knapp mehr als die Hälfte aller Betriebe überhaupt Weihnachtsgeld aus, wobei die Sonderleistung im Westen häufiger als im Osten Deutschlands erfolgt. In der Regel setzt die Auszahlung des Weihnachtsgeldes eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit voraus. Einige Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass nur unbefristet beschäftigte Mitarbeiter einen Anspruch auf die Sonderleistung haben. Angesichts der immer mehr verbreiteten Ausnutzung des Rechts auf befristete Arbeitsverträge schließt eine derartige Klausel oftmals Beschäftige gleich für zwei Jahre vom Weihnachtsgeldbezug aus.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Wenn die Weihnachtsgeld-Zahlung in Tarifverträgen geregelt ist, beläuft es sich überwiegend auf fünfundzwanzig bis einhundert Prozent des regulären Arbeitsentgelts. Einzelne Betriebe zahlen sogar mehr Weihnachtsgeld als im Tarifvertrag verbindlich festgelegt aus. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers fallen oft deutlich geringer aus, in kleineren Betrieben ist selbst ein lineares Weihnachtsgeld in Höhe von einhundert Euro für jeden Mitarbeiter nicht ungewöhnlich. Sollte die Weihnachtsgratifikation auf einer Einzelverarbeitung im Arbeitsvertrag beruhen, kommt es auf das Verhandlungsgeschick in Einstellungsverhandlungen und auf die Branche an.

Die Versteuerung des Weihnachtsgeldes

In Deutschland arbeitende Weihnachtsgeldempfänger blicken neidisch auf Österreich, wo der Fiskus diese Sonderzahlung pauschal mit sechs Prozent belastet. Der frühere deutsche Weihnachtsfreibetrag wurde hingegen abgeschafft, sodass Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld vollständig versteuern müssen. Zudem werden vom Weihnachtsgeld auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Je nach persönlichem Steuersatz bleibt somit oft nicht wesentlich mehr als die Hälfte vom Weihnachtsgeld übrig. Dass die ausnahmsweise angestiegenen Bezüge zu einer höheren Progression führen, wird bei der Berechnung der Lohnsteuer für die letzte Arbeitsentgeltzahlung eines Kalenderjahres berücksichtigt.

Rückzahlung des Weihnachtsgeldes

Die meisten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn er bis zum 31. März des folgenden Jahres wegen einer eigenen Kündigung ausscheidet. Des Weiteren besteht in der Regel eine Rückzahlungspflicht nach einer verhaltensbedingten Beendigung des Arbeitsvertrages, da für diese ebenfalls der Beschäftigte verantwortlich ist.


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